Kein Umzug ist uns zu klein oder zu groß
Internationale Umzüge· 13 Min. Lesezeit

Auswandern nach Frankreich 2026: Krankenversicherung, Auto & Schule

Frankreich ist Binnenmarkt: Ihr Hausrat passiert die Grenze ohne Zollformular, und einen Aufenthaltstitel brauchen Sie als EU-Bürger nicht. Trotzdem laufen nach dem Einzug mehrere Fristen – ein Monat für das Fahrzeug, sieben Tage für Hund oder Katze, drei Monate Wartezeit bei der Krankenversicherung ohne Berufstätigkeit. Dieser Guide führt Sie durch PUMa und carte Vitale, quitus fiscal und Malus CO2, die Schulanmeldung bei der mairie und die Hundekategorien – mit den Regeln der zuständigen Behörden als Quelle.

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David Jauss · Geschäftsführer

Veröffentlicht · Aktualisiert

Fachlich geprüft

Das Wichtigste in Kürze zum Auslandsumzug nach Frankreich

Frankreich ist der bequemste Nachbarumzug und zugleich der ungewohnteste: Der Hausrat passiert die Grenze ohne ein einziges Formular, und einen Aufenthaltstitel brauchen Sie nicht. Dafür fehlt der eine Behördentermin, der in Deutschland alles auslöst – die Fristen danach laufen von selbst.

  • Zoll: Keiner. Persönliche Gegenstände von EU-Ansässigen werden ohne Formalität eingelassen – kein Zollformular, keine Einfuhrumsatzsteuer, keine amtliche Inventarliste. Bei einer Kontrolle darf der Zoll aber Belege sehen wollen.
  • Meldung: Frankreich kennt keine allgemeine Meldepflicht wie Deutschland, und ein Aufenthaltstitel ist für EU-Bürger nicht nötig. Sie teilen Ihre Adresse den Stellen mit, die sie brauchen – dafür gibt es einen kostenlosen Online-Dienst.
  • Krankenversicherung: Das System heißt PUMa, zuständig ist die CPAM Ihres Wohnorts. Wer in Frankreich arbeitet, ist ohne Wartezeit aufgenommen; nur ohne Berufstätigkeit gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
  • Auto: Ein Monat nach der Niederlassung für die Zulassung über die ANTS. Fällig werden quitus fiscal, der nach CO₂-Ausstoß bemessene Malus und die Zulassungsabgaben; ab vier Jahren Fahrzeugalter kommt eine höchstens sechs Monate alte Hauptuntersuchung dazu.
  • Haustiere: Sieben Tage nach der Ankunft für die Registrierung im Register I-CAD. Hunde der 1. Kategorie dürfen nicht eingeführt werden, Hunde der 2. Kategorie – darunter Rottweiler – brauchen ein permis de détention.
  • Kosten: Ein Wohnungsumzug startet ab 1.500 €. Das Preisniveau der Konsumausgaben liegt mit 110,3 Punkten nur knapp über dem deutschen Wert von 108,3 (EU-27 = 100).

Warum Frankreich anders getaktet ist als ein Umzug innerhalb Deutschlands

Frankreich ist Gründungsmitglied der Europäischen Union, seit 1999 im Euro und seit 1995 im Schengen-Raum. Für Ihren Hausrat heißt das: Persönliche Gegenstände von EU-Ansässigen werden ohne Formalität eingelassen – der französische Zoll führt für Umzugsgut aus einem EU-Land schlicht kein Verfahren. Die Rubriken der Zollverwaltung kennen nur den Umzug innerhalb des Mutterlands, den Umzug in die Überseegebiete und den Umzug ins Ausland.

Die Ungewohnheit beginnt danach. Frankreich kennt keine allgemeine Meldepflicht wie Deutschland. Als deutsche Staatsangehörige brauchen Sie auch keinen Aufenthaltstitel – die einschlägige Fiche des Verwaltungsportals sagt das ausdrücklich, und zwar gleichlautend für Arbeitnehmer, Studierende und Nichterwerbstätige. Es gibt also kein Gegenstück zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und damit auch keinen Termin, aus dem alles Weitere folgt.

Genau das ist der Punkt, an dem deutsche Umziehende sich verrechnen. Die Fristen laufen trotzdem – sie hängen nur an anderen Ereignissen: ein Monat für das Fahrzeug ab Ihrer Niederlassung, sieben Tage für Hund oder Katze ab der Ankunft des Tieres, drei Monate Wartezeit bei der Krankenversicherung, wenn Sie nicht arbeiten. Niemand schickt Ihnen dazu eine Erinnerung. Wie sich das in einem Nachbarland mit echter Zollgrenze anfühlt, zeigt zum Vergleich unser Guide Auswandern in die Schweiz.

Eine dritte Eigenheit betrifft die Grenze selbst. Zollfrei heißt nicht kontrollfrei: Nach Angaben des Auswärtigen Amts führt Frankreich an seinen Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen bis auf Weiteres stichprobenartige Kontrollen von Grenzpolizei und Zollbehörden durch. Wartezeiten sind damit möglich. Für Ihren Umzugstag heißt das nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass ein Puffer in die Planung gehört.

Quellen: Douane (persönliche Gegenstände von EU-Residenten, 12.09.2023; Rubriken „Vous déménagez"), service-public.gouv.fr F2651 (Vérifié le 01.04.2026), EU-Länderprofil Frankreich, Auswärtiges Amt (Stand 07.08.2026). Abruf 08/2026.

Fristen und zuständige Stellen auf einen Blick

Weil kein Behördentermin die Kette startet, ist diese Übersicht der Kalender Ihres Umzugs. Die erste Zeile ist dabei so wichtig wie die übrigen: Die Anmeldung, die Sie aus Deutschland kennen, hat kein französisches Gegenstück. Die Erklärung zu jeder Zeile steht im jeweiligen Abschnitt weiter unten.

Fristen, Regeln und zuständige Stellen für einen Umzug von Deutschland nach Frankreich
ThemaFrist bzw. RegelZuständig
Anmeldung beim WohnortFrankreich kennt keine allgemeine Meldepflicht wie Deutschland – es gibt also keine Fristentfällt; die Adressmitteilung ist ein freiwilliger Online-Dienst
Aufenthaltstitelfür EU-Bürger nicht erforderlich; eine carte de séjour ist freiwilligPréfecture, nur auf eigenen Wunsch
Fahrzeug in Frankreich zulassen1 Monat nach der NiederlassungTéléservice der ANTS
CPI – vorläufiger Fahrzeugschein1 Monat gültig, und zwar nur in FrankreichANTS, bis der endgültige Schein kommt
Contrôle technique für Fahrzeuge über vier Jahrendarf bei der Zulassung höchstens 6 Monate alt seinPrüfstelle; Nachweis für die Zulassung
Krankenversicherung mit Berufstätigkeitkeine Wartezeit – die Aufnahme folgt unmittelbar auf die Genehmigung des AntragsCPAM des Wohnorts
Krankenversicherung ohne Berufstätigkeit3 Monate Wartezeit, dazu mindestens 6 Monate Aufenthalt im JahrCPAM des Wohnorts
carte Vitale nach der Bestellungrund 2 Wochen über das compte ameli, rund 3 Wochen auf dem PapierwegAssurance Maladie
Hund oder Katze im Register I-CAD anmelden7 Tage nach der Ankunft in FrankreichI-CAD, unter Delegation des Landwirtschaftsministeriums
Tollwutimpfung vor der Reisemindestens 21 Tage vorher; Erstimpfung frühestens mit 12 Wochen, Mikrochip davorTierarzt; EU-Heimtierausweis
Schulanmeldungspätestens im Juni vor dem Schuljahresbeginn; die Anmeldungen starten meist im Märzmairie des Wohnorts
Erste Einkommensteuererklärungim Jahr nach dem Zuzug, nur auf PapierService des impôts des particuliers des neuen Wohnorts

Quellen: service-public.gouv.fr F2651, F10519, F1050, F34308, F1866, F35788; ameli.fr (carte Vitale, 10.04.2026); impots.gouv.fr (17.12.2025). Abruf 08/2026.

Hausrat im Binnenmarkt: kein Formular, aber Nachweise

Der französische Zoll formuliert es kurz: Persönliche Gegenstände sind admis sans formalité en France. Für Sie entfällt damit alles, was einen Drittland-Umzug so aufwendig macht:

  • Kein Zollformular für privates Umzugsgut – persönliche Gegenstände von EU-Ansässigen werden ohne Formalität eingelassen.
  • Kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer, weil die Sachen innerhalb der EU bereits versteuert erworben wurden.
  • Keine amtliche Inventarliste und kein Nachweis über die Nutzungsdauer Ihrer Möbel.
  • Keine Öffnungszeiten einer Zollstelle, nach denen sich Ihr Umzugstermin richten müsste.

Zwei Grenzen hat diese Freiheit trotzdem. Die erste ist der kommerzielle Charakter: Art und Menge der mitgeführten Gegenstände dürfen keinen aufweisen. Die zweite ist die Nachweispflicht auf Verlangen. Der Zoll darf bei einer Kontrolle Belege sehen wollen, dass die Sachen innerhalb der EU versteuert erworben wurden – Kaufrechnungen oder Zollquittungen. Wer das nicht auf dem Schirm hat, steht bei einer Stichprobenkontrolle mit leeren Händen da.

Die carte de libre circulation als Alternative zum Rechnungsstapel

Für genau diesen Fall kennt der Zoll ein freiwilliges Begleitdokument: die carte de libre circulation. Sie erleichtert die Zollpassage persönlicher Gegenstände, ist kostenlos, zehn Jahre gültig, erneuerbar und bei jedem Zollamt zu beantragen. Sie ersetzt das Mitführen aller Rechnungen. Pflicht ist sie nicht, und für einen einmaligen Umzug brauchen Sie sie in aller Regel auch nicht – wer aber häufiger mit hochwertigem Gerät über die Grenze fährt, spart sich damit eine Mappe.

Was trotz Binnenmarkt eigenen Regeln folgt

Von der Formfreiheit ausgenommen sind Gegenstände, deren Regeln nicht am Zoll, sondern am Gegenstand hängen: Waffen, Kulturgüter, Medikamente, lebende Tiere und Pflanzen unterliegen besonderen Formalitäten oder sind verboten. Für Hund und Katze gilt ein eigener Abschnitt weiter unten.

Tabak hat harte Mengenschwellen, auch innerhalb der EU. Pro Person über 18 Jahren gelten – bewertet je Reisendem in einem Fahrzeug – 800 Zigaretten (vier Stangen), 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1,0 kg Feinschnitt. Darüber gilt der Transport als gewerblich, mit Abgaben und Sanktionen. Die Schwellen sind zwischen den Kategorien nicht kumulierbar. Rechtsgrundlage ist das Décret n° 2024-276 vom 27.03.2024.

Eine Inventarliste ist im Übrigen weiterhin sinnvoll – nur nicht für den Zoll. Sie dient der Volumenermittlung für das Angebot und im Schadensfall dem Nachweis, was überhaupt transportiert wurde. Bei DELTA Umzüge füllen Sie dafür die Umzugsgutliste online aus oder laden Fotos Ihrer Einrichtung hoch; eine Behörde sieht diese Liste nie.

Quellen: Douane (objets personnels et justificatifs – résidents de l’Union européenne, 12.09.2023; Tabak aus einem EU-Land, Décret n° 2024-276 vom 27.03.2024). Abruf 08/2026. Für Alkohol nennen wir bewusst keine Mengen – dazu liegt uns keine Primärquelle vor.

Adresse mitteilen statt anmelden

Zwei Negativaussagen stehen belegt fest. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel: Vous n’êtes pas obligé de posséder un titre de séjour, und das gilt gleichlautend für Arbeitnehmer, Studierende und Nichterwerbstätige mit einem Aufenthalt über drei Monate. Und Frankreich kennt keine allgemeine Meldepflicht wie Deutschland – die einschlägige Fiche zum Langzeitaufenthalt eines Europäers nennt keine Anmelde-, Melde- oder Registrierungspflicht bei einer Behörde. Auf EU-Ebene passt das ins Bild: Eine Registrierung nach den ersten drei Monaten may be required, sie ist also den Mitgliedstaaten freigestellt und nicht überall vorgesehen.

Freiwillig können Sie eine carte de séjour beantragen. Das Verwaltungsportal formuliert es als Recht, nicht als Pflicht: Sie ist ein Nachweisdokument für alle, die eines möchten – kein Zulassungsschritt für Ihren Aufenthalt.

Der Online-Dienst „Changement d’adresse"

An die Stelle der Anmeldung tritt etwas Praktischeres: ein kostenloser Online-Dienst, mit dem Sie Ihre neuen Kontaktdaten gleichzeitig mehreren Stellen mitteilen. Erreicht werden unter anderem der Service des impôts, die Krankenkasse CPAM, die Familienkasse CAF, die Arbeitsverwaltung France Travail, das Fahrzeugregister SIV sowie Energieversorger. Das Portal formuliert das durchgängig als Möglichkeit, nicht als Pflicht.

Wir schreiben bewusst nicht „Sie müssen sich nirgends melden". Belegt ist, dass es keine allgemeine Meldepflicht und keine Aufenthaltstitelpflicht gibt. Eine ausdrückliche behördliche Aussage, dass überhaupt keine Meldepflicht bestehe, existiert nicht – über Sonderfälle einzelner Gemeinden sagen die Quellen nichts.

Quellen: service-public.gouv.fr F2651 (Vérifié le 01.04.2026) und R11193 (11.06.2026); Your Europe, „Registering your residence abroad" (01.07.2026). Abruf 08/2026.

Sozialversicherungsnummer und carte Vitale: erst die Nummer, dann die Karte

Eine allgemeine Personenkennziffer gibt es in Frankreich nicht. Das Pendant ist der numéro de sécurité sociale (NIR) – und er wird nicht von einer Meldebehörde vergeben, sondern von der Krankenversicherung. Das passt zur Logik des Landes: Wer keine Meldebehörde hat, führt seine Bürger über das Sozialsystem.

Im Ausland Geborene beantragen die Nummer eigens, mit dem Formular Cerfa S1106 („Demande d’ouverture des droits à l’assurance maladie"), einzureichen bei der CPAM Ihres Wohnorts. Als EU-Bürger legen Sie zusätzlich das Formular S1 oder ein anderes normiertes portables Dokument sowie eine Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben vor. Die endgültige Nummer setzt eine gültige, vollständige und lesbare Personenstandsurkunde voraus; die Prüfung kann Monate dauern. Ein konkretes Fristgerüst nennen wir hier nicht – die Anknüpfung ließ sich aus der Quelle nicht sauber rekonstruieren.

Die carte Vitale ist die Chipkarte der Assurance Maladie, über die Behandlungen abgerechnet und Rückerstattungen ausgelöst werden. Sie wird kostenlos ausgestellt und setzt zwei Dinge voraus: eine Sozialversicherungsnummer und eine bestehende Anmeldung bei der Assurance Maladie. Sie kommt also nach der Nummer, nicht mit ihr. Bestellt wird sie über das compte ameli, wobei Sie Foto und Ausweisdokument digital hochladen, oder per Papierformular; die Lieferzeit beträgt rund zwei Wochen online und rund drei Wochen auf Papier. Beantragbar ist sie ab 15 Jahren.

Getrennt davon läuft die steuerliche Identifikation: Sie entsteht mit der ersten Erklärung beim Service des impôts des particuliers Ihres neuen Wohnorts, nicht über die CPAM.

Quellen: ameli.fr (NIR für im Ausland Geborene, 03.02.2026; protection universelle maladie, 12.01.2026; carte Vitale, 10.04.2026); impots.gouv.fr (17.12.2025). Abruf 08/2026.

Krankenversicherung: PUMa, CPAM und der Unterschied zwischen Arbeiten und Wohnen

Das französische System heißt PUMa – protection universelle maladie und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Es garantiert die Übernahme der Gesundheitskosten für alle, die in Frankreich arbeiten oder dort stabil und regelmäßig wohnen. Zuständig ist die Caisse primaire d’assurance maladie (CPAM) Ihres Wohnorts, beantragt wird mit demselben Formular S1106 wie die Nummer.

Zwei Zugangswege, zwei völlig verschiedene Zeitpläne

Der erste Weg ist die Berufstätigkeit in Frankreich, als Angestellte oder Selbstständige. Dann gilt: keine Wartezeit – die Aufnahme erfolgt unmittelbar, sobald der Antrag genehmigt ist.

Der zweite Weg ist die résidence stable et régulière, also der Wohnsitz ohne Erwerbstätigkeit. Hier – und nur hier – gilt die vielzitierte Frist: Une fois en France, vous devez attendre 3 mois avant de voir vos droits ouverts. Dazu kommt die Bedingung, mindestens sechs Monate pro Jahr in Frankreich zu wohnen; als laufenden Kontrollmaßstab nennt ameli sechs Monate Aufenthalt in den letzten zwölf Monaten. Für die résidence régulière genügt EU-Bürgern der Personalausweis oder der Pass – ein Aufenthaltstitel ist auch hier nicht nötig.

Die drei Monate sind keine allgemeine Wartezeit. Sie gelten ausschließlich für Zuziehende ohne Berufstätigkeit in Frankreich. Diese Unterscheidung ist der praktisch wichtigste Punkt des Abschnitts – wer sie verschleift, plant entweder eine Lücke ein, die es nicht gibt, oder übersieht eine, die es gibt.

Zum Übergang aus Deutschland gilt der EU-Grundsatz: Für Sie gilt in der Regel nur das Recht eines Landes, und Beiträge zahlen Sie nur dort. Bei einer Verlegung von Wohnsitz oder Arbeit wird üblicherweise das Zielland zuständig, und die deutsche Mitgliedschaft endet dann in der Regel. Weil der genaue Zeitpunkt vom Einzelfall abhängt, gehört das vor die Abmeldung: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ab wann Frankreich zuständig ist.

Quellen: ameli.fr (protection universelle maladie, 12.01.2026); service-public.gouv.fr F34308 (Vérifié le 13.05.2026); Your Europe, Sozialversicherungs-Koordinierung (06.03.2025). Abruf 08/2026.

Auto ummelden: ein Monat, quitus fiscal und der Malus CO2

Der Hausrat ist abgabenfrei, das Auto ist es nicht. Zoll fällt zwar keiner an, weil das Fahrzeug als EU-Ware reist – die Erstzulassung in Frankreich löst aber eigene Abgaben aus. Und sie ist Pflicht: Oui, la démarche est obligatoire, wenn Sie sich in Frankreich niederlassen und dort Ihren Hauptwohnsitz erklären.

Die Frist beträgt einen Monat nach Ihrer Niederlassung. Sie knüpft an den Umzug selbst, nicht an einen Behördenakt – es gibt keinen Bescheid, der sie startet. Erledigt wird die Zulassung online über den Téléservice der ANTS („Demander le certificat d’immatriculation d’un véhicule d’occasion ayant une immatriculation étrangère") oder über einen zugelassenen Kfz-Fachbetrieb. Der Fahrzeugschein heißt offiziell certificat d’immatriculation; der alte Name carte grise ist weiterhin der gebräuchliche. Bis der endgültige Schein da ist, dürfen Sie mit dem CPI, dem vorläufigen Fahrzeugschein, einen Monat lang fahren – ausschließlich innerhalb Frankreichs.

Was Sie dafür zusammentragen

  • Den quitus fiscal: die Bescheinigung, dass die Mehrwertsteuer für das Fahrzeug in Frankreich in Ordnung ist. Ausgestellt wird er vom Service des impôts Ihres Departements – Ausnahme sind die Departements 57, 59, 62 und 67, dort übernimmt das die ANTS.
  • Den Nachweis der Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist. Die Prüfung darf bei der Zulassung höchstens sechs Monate alt sein.
  • Den vollständigen ausländischen Zulassungsschein und Ihre Ausweisdokumente.

Der Malus CO2 kennt keine Umzugsgut-Ausnahme

Der malus écologique ist eine nach CO₂-Ausstoß bemessene Steuer, die bei der ersten Zulassung als Personenkraftwagen in Frankreich anfällt. Maßgeblich ist das Zulassungsdatum, nicht das Kaufdatum – ein mitgebrachtes Fahrzeug löst sie also aus, auch wenn Sie es seit Jahren fahren. Für importierte Gebrauchtwagen gilt ein Abschlag nach Fahrzeugalter, der ab dem ersten Monat nach der ursprünglichen Erstzulassung greift; ab 181 Monaten beträgt er 100 Prozent, es fällt dann also keine Steuer mehr an. Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2015 sind gänzlich befreit.

Ausnahmen nennt die zuständige Fiche nur für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sowie für Menschen mit Behinderung – keine für Übersiedlungsgut. Dazu kommen die Zulassungsabgaben selbst: Die Ausstellung eines certificat d’immatriculation unterliegt der Zahlung von vier Steuern und einer Gebühr. Beträge nennen wir bewusst nicht – die Staffeln ändern sich jährlich, und verbindlich rechnet allein der amtliche Simulator der Verwaltung.

Quellen: service-public.gouv.fr F10519 (Vérifié le 26.02.2026), F1050 (Vérifié le 06.02.2026), F179 (Vérifié le 22.11.2024), F35947 (Vérifié le 21.02.2026), F34300 (Vérifié le 02.03.2026). Abruf 08/2026. Verbindlich sind die Auskunft der zuständigen Stelle und der amtliche Gebührensimulator.

Hund oder Katze mitnehmen: sieben Tage für I-CAD – und zwei Hundekategorien

Medizinisch gilt der EU-Standard. Ihr Tier braucht einen EU-Heimtierausweis und einen Mikrochip (eine Tätowierung zählt nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gesetzt wurde). Die Tollwut-Erstimpfung ist frühestens im Alter von zwölf Wochen möglich und wird erst 21 Tage danach wirksam – rechnerisch darf das Tier also frühestens mit 15 Wochen einreisen. Eine Bandwurmbehandlung verlangt Frankreich nicht; sie ist nur für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland vorgeschrieben. Mitreisen dürfen bis zu fünf Tiere.

Nach der Ankunft folgt der Schritt, den viele übersehen: Ein aus dem Ausland mitgebrachtes Tier ist innerhalb von sieben Tagen im französischen nationalen Register I-CAD anzumelden. I-CAD betreibt das Identifizierungsregister unter Delegation des Landwirtschaftsministeriums. In Frankreich selbst gilt eine Kennzeichnungspflicht: Hunde vor dem Alter von vier Monaten, Katzen vor dem Alter von sieben Monaten.

Chiens de 1re et 2e catégorie: die Regel, die einen Umzug blockieren kann

Frankreich teilt bestimmte Hunde in zwei Kategorien ein – Grundlage ist die Loi n° 99-5 vom 6. Januar 1999, ausgeführt in den Artikeln R211-5 bis R211-7 des Code rural. Die praktische Folge ist hart:

1. Kategorie (chiens d’attaque): Einfuhr verboten

Hunde der 1. Kategorie sind vollständig von der Einfuhr nach Frankreich ausgeschlossen; das Ministerium formuliert es als Verbot jeder Anschaffung, Abgabe, Einführung oder Einfuhr. Erfasst sind Hunde vom Typ American Staffordshire Terrier, vom Typ Mastiff und vom Typ Tosa – jeweils ohne Eintragung in ein Zuchtbuch. Ein Hund der 1. Kategorie muss in Frankreich zudem sterilisiert sein.

2. Kategorie (chiens de garde et de défense): Einfuhr unter Auflagen

Erfasst sind American Staffordshire Terrier mit Pedigree, Tosa mit Pedigree und der Rottweiler – dieser als Rasse und als Typ, also auch ohne Pedigree. Diese Hunde dürfen eingeführt werden, aber nur unter bestimmten Bestimmungen.

permis de détention: Pflicht seit dem 1. Januar 2010

Erforderlich für beide Kategorien, ausgestellt vom Bürgermeister der Wohngemeinde (in Paris von der Préfecture de police) und kostenlos. Voraussetzungen: Mikrochip, Tollwutimpfung, eine attestation d’aptitude des Halters aus einer siebenstündigen Schulung bei einem zugelassenen Ausbilder, eine Haftpflichtversicherung und eine évaluation comportementale durch einen Tierarzt zwischen acht Monaten und einem Jahr. Für Hunde unter acht Monaten gibt es zunächst ein vorläufiges permis.

Alltag und Sanktionen

Für die 1. Kategorie gelten Maulkorb- und Leinenpflicht auf öffentlichen Wegen, in Hausfluren und an publikumsöffentlichen Orten; der Zugang zu öffentlichen Innenräumen ist grundsätzlich verboten. Für die 2. Kategorie gilt das in Verkehrsmitteln und öffentlichen Räumen. Wer ohne permis de détention hält, riskiert eine Geldstrafe und die Beschlagnahme des Tieres.

Ob ein konkreter Hund in die 1. oder 2. Kategorie fällt, entscheiden französische Stellen – Tierarzt und mairie, anhand von Zuchtbucheintrag und morphologischer Beurteilung. Keine Rassenliste im Netz, auch nicht diese Darstellung, ist eine Freigabe oder Sperre für Ihr Tier. Wer mit einem betroffenen Hund umzieht, klärt das vor der Buchung mit der künftigen Wohnsitzgemeinde. Ob eine deutsche Hundeführerschein-Bescheinigung die französische attestation d’aptitude ersetzt, sagen die Quellen nicht.

Quellen: Your Europe (Haustiere, 23.04.2026); service-public.gouv.fr F35788 (Vérifié le 15.07.2024) und F1839 (Vérifié le 07.11.2025); agriculture.gouv.fr (Kategorien 1 und 2, 23.07.2026; Kennzeichnung und I-CAD, 17.06.2025); Légifrance, Loi n° 99-5 vom 06.01.1999 und Code rural R211-5 bis R211-7. Abruf 08/2026.

Schule: Unterrichtspflicht ab drei Jahren, Anmeldung bei der mairie

Wer mit Kindern zieht, findet hier den größten Unterschied zum deutschen System. In Frankreich unterliegen Kinder von 3 bis 16 Jahren der Unterrichtspflicht – nicht erst ab sechs. Angeknüpft wird an den Wohnsitz in der Gemeinde, nicht an die Staatsangehörigkeit; Ihr Kind ist also unmittelbar mit dem Umzug erfasst. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren schließt eine obligation de se former, eine Ausbildungspflicht, an.

Erste Anlaufstelle ist die mairie, die Gemeindeverwaltung des Wohnorts. Angemeldet wird spätestens im Juni vor dem Schuljahresbeginn; die Anmeldungen beginnen üblicherweise im März. Mitzubringen sind Identitätsdokumente – Reisepass, Geburtsurkunde oder eine eidesstattliche Erklärung – und ein aktueller Wohnungsnachweis. Damit hängt die Schulanmeldung praktisch am Mietvertrag: Ohne Wohnung kein Wohnungsnachweis, ohne Wohnungsnachweis keine Anmeldung.

Aus dem Ausland kommende Kinder ab sechs Jahren werden vor der Einstufung bewertet: Die Schule prüft Französischkenntnisse, Kompetenzen in anderen Sprachen und schulische Fähigkeiten. Je nach Ergebnis folgt die Aufnahme in eine reguläre Klasse oder in eine UPE2A – eine unité pédagogique pour élèves allophones arrivants, also eine Fördereinheit für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler.

Quellen: service-public.gouv.fr F1898 (Vérifié le 06.11.2025) und F1866 (Vérifié le 19.06.2026). Abruf 08/2026.

Steuern: erste Erklärung im Folgejahr – und eine Wohnsteuer, die es nicht mehr gibt

Zwischen Deutschland und Frankreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. April 1961; das Bundesfinanzministerium führt Frankreich in seiner Länderübersicht zum Stand 1. Januar 2026. Ob Einkünfte in Frankreich besteuert werden, hängt von der steuerlichen Ansässigkeit und der Einkunftsquelle ab – das ist Beratungsgebiet, und im Umzugsjahr überlagern sich zwei Steuerjahre.

Verfahrensseitig ist die Lage klar: Im Jahr nach dem Zuzug erklären Sie die Einkünfte vom Zuzugsdatum bis zum 31. Dezember beim Service des impôts des particuliers Ihres neuen Wohnorts. Wer bisher nicht in Frankreich steuerpflichtig war, nutzt das Formular 2042. Und ein Detail, das viele überrascht: Die erste Erklärung ist nur auf Papier möglich – online geht es erst ab der zweiten. Ein Abgabedatum nennen wir hier nicht: Die Termine wechseln jährlich und unterscheiden sich nach Departement.

Eine gute Nachricht für Mieter wie Eigentümer: Die taxe d’habitation auf die Hauptwohnung ist seit dem 1. Januar 2023 für alle abgeschafft. Bestehen bleibt sie für Zweitwohnungen, für weitere möblierte Räume samt Nebengebäuden, die nicht der Hauptwohnung dienen, und für leerstehende Wohnungen.

Quellen: impots.gouv.fr (Zuzug nach Frankreich, 17.12.2025; taxe d’habitation, 06.07.2026); BMF, DBA Deutschland–Frankreich vom 22.04.1961 und BMF-Schreiben vom 07.01.2026 („Stand der DBA am 1. Januar 2026"). Abruf 08/2026. Für Ihren Einzelfall gehört das in eine steuerliche Beratung.

Kosten und Lebenshaltung: vergleichbares Preisniveau, etwas über dem deutschen

Der Transport läuft über die Straße und ist damit der überschaubare Teil: Ein Wohnungsumzug startet ab 1.500 € für 1 bis 2 Zimmer, ab 3.500 € für 3 bis 4 Zimmer und ab 5.200 € für ein Haus. Eine Zollposition gibt es nicht, weil keine Abfertigung anfällt. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie in 24 Stunden über unsere Seite Umzug Frankreich. Wie sich Umzugspreise grundsätzlich zusammensetzen, zeigt der Artikel Umzugskosten: Was kostet ein Umzug?.

Für das Leben danach lohnt eine nüchterne Zahl. Der Preisniveauindex für die Konsumausgaben privater Haushalte lag 2025 für Frankreich bei 110,3 und für Deutschland bei 108,3 (EU-27 = 100). Der Abstand beträgt also 2,0 Indexpunkte – ein vergleichbares Preisniveau, etwas über dem deutschen. Wer Frankreich pauschal als teuer oder als günstig einordnet, liegt nach dieser Quelle in beide Richtungen daneben.

Der Index ist ein Gesamtwert über den Warenkorb. Er sagt nichts über Mieten, Lebensmittel oder Energie im Einzelnen – und erst recht nichts über Paris gegenüber der Provinz. Zu Mietniveau, Kaution und den Anforderungen an ein Mieterdossier finden Sie hier bewusst keine Zahlen: Dazu liegt uns keine Primärquelle vor.

Quelle: Eurostat, Preisniveauindizes (Datensatz tec00120, Konsumausgaben privater Haushalte, EU-27 = 100), Daten 2025. Abruf 08/2026.

Ihr Zeitplan für den Auslandsumzug

3 Monate vorher

Wohnung in Frankreich suchen (seloger.com, pap.fr, leboncoin.fr), Umzugsangebot einholen, den Krankenkassen-Übergang mit der deutschen Kasse besprechen und – wenn ein Tier mitkommt – den Tierarzttermin für Mikrochip und Tollwutimpfung legen. Bei einem Hund der 1. oder 2. Kategorie jetzt mit der künftigen Wohnsitzgemeinde sprechen, nicht später.

4 Wochen vorher

Fahrzeugpapiere sortieren: ausländischer Zulassungsschein, Kaufnachweis und – ab vier Jahren Fahrzeugalter – eine Hauptuntersuchung, die bei der Zulassung noch keine sechs Monate alt ist. Kaufbelege für hochwertige Stücke griffbereit legen, Tabakmengen prüfen und den Liefertag mit Puffer für die Grenzkontrollen abstimmen.

Umzugswoche

Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt, Übergabe der alten Wohnung, Verladung und Fahrt über die Landgrenze – ohne Zollabfertigung, aber mit der Möglichkeit einer Stichprobenkontrolle.

Erste Woche nach Ankunft

Adresse über den Online-Dienst „Changement d’adresse" an Finanzamt, CPAM, CAF, France Travail, SIV und die Versorger melden. Hund oder Katze innerhalb von sieben Tagen im Register I-CAD anmelden. Den Antrag auf den numéro de sécurité sociale (Cerfa S1106) bei der CPAM einreichen.

Erster Monat

Fahrzeug über den ANTS-Téléservice zulassen – die Frist läuft ab Ihrer Niederlassung. Vorher den quitus fiscal beim Service des impôts holen. Bei Kindern die Schulanmeldung bei der mairie vorbereiten, sofern der Juni-Termin noch offen ist.

Erste Monate

carte Vitale über das compte ameli bestellen, sobald die Nummer feststeht. Ohne Berufstätigkeit in Frankreich läuft parallel die dreimonatige Wartezeit der Krankenversicherung – planen Sie diese Zeit ein.

Folgejahr

Erste Einkommensteuererklärung beim Service des impôts des particuliers Ihres Wohnorts abgeben, auf Papier, mit dem Formular 2042.

Checklisten: vor dem Umzug & nach der Ankunft

Vor dem Umzug

  • Umzugsangebot einholen und den Liefertag mit Puffer planen – Frankreich kontrolliert an der Landgrenze bis auf Weiteres stichprobenartig
  • Kaufbelege für neuere und hochwertige Stücke greifbar halten: Der Zoll darf bei einer Kontrolle Nachweise verlangen
  • Prüfen, ob eine carte de libre circulation sinnvoll ist – kostenlos, zehn Jahre gültig, bei jedem Zollamt zu bekommen
  • Waffen, Kulturgüter, Medikamente, lebende Tiere und Pflanzen gesondert klären – für sie gilt die Formfreiheit nicht
  • Tabak nur innerhalb der Mengenschwellen mitführen und die Grenzen nicht zwischen den Kategorien vermischen
  • Fahrzeugpapiere zusammenstellen: ausländischer Zulassungsschein, Kaufnachweis und – ab vier Jahren Fahrzeugalter – eine höchstens sechs Monate alte Hauptuntersuchung
  • Haustier vorbereiten: Mikrochip vor der Tollwutimpfung, Impfung mindestens 21 Tage vor der Reise
  • Bei Hunden der 1. oder 2. Kategorie vor der Buchung mit der künftigen Wohnsitzgemeinde sprechen
  • Wohnung in Frankreich sichern – der aktuelle Wohnungsnachweis wird bei Schule und Behörden verlangt
  • Mit der deutschen Krankenkasse klären, ab wann Frankreich zuständig wird, bevor Sie sich abmelden

Nach der Ankunft

  • Neue Adresse über den kostenlosen Online-Dienst „Changement d’adresse" an Finanzamt, CPAM, CAF, France Travail, das Fahrzeugregister SIV und die Versorger melden
  • Sozialversicherungsnummer (NIR) mit dem Formular Cerfa S1106 bei der CPAM des Wohnorts beantragen
  • Als EU-Bürger das Formular S1 und eine Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben beilegen
  • carte Vitale über das compte ameli bestellen, sobald die Nummer feststeht
  • Hund oder Katze innerhalb von sieben Tagen im Register I-CAD anmelden
  • Fahrzeug innerhalb eines Monats über den ANTS-Téléservice zulassen und dafür den quitus fiscal beim Service des impôts holen
  • Kinder bei der mairie zur Schule anmelden – spätestens im Juni vor dem Schuljahresbeginn
  • Im Folgejahr die erste Steuererklärung auf Papier beim Service des impôts des particuliers abgeben

Häufige Fehler beim Auslandsumzug nach Frankreich

Fehler 1: Nach der deutschen Anmeldung suchen

Frankreich kennt keine allgemeine Meldepflicht wie Deutschland, und einen Aufenthaltstitel brauchen EU-Bürger nicht. Wer nach dem einen Behördentermin sucht, der alles auslöst, wartet auf etwas, das es nicht gibt – und verpasst darüber die Fristen, die von selbst laufen. Statt einer Anmeldung teilen Sie Ihre Adresse den Stellen mit, die sie brauchen.

Fehler 2: Die Frist für das Fahrzeug an einen Behördenakt hängen

Der eine Monat für die Zulassung beginnt mit Ihrer Niederlassung in Frankreich, nicht mit einer Anmeldebestätigung oder einem Bescheid. Wer darauf wartet, dass ihn jemand erinnert, hat die Frist bereits verstreichen lassen.

Fehler 3: Die drei Monate der Krankenversicherung für alle annehmen

Die Wartezeit gilt ausschließlich für Zuziehende ohne Berufstätigkeit in Frankreich. Wer dort arbeitet, ist ohne Wartezeit aufgenommen, sobald der Antrag genehmigt ist. Wer die Regel umgekehrt annimmt, versichert sich unnötig privat – oder verlässt sich auf einen Schutz, den er noch nicht hat.

Fehler 4: Die carte Vitale mit der Sozialversicherungsnummer verwechseln

Die Karte setzt die Nummer voraus, sie ersetzt sie nicht. Erst kommt der NIR über das Formular S1106, dann die Anmeldung bei der Assurance Maladie, dann die Bestellung der Karte über das compte ameli. Wer die Karte zuerst beantragt, verliert Wochen.

Fehler 5: Den Hund für unproblematisch halten

Hunde der 1. Kategorie dürfen überhaupt nicht nach Frankreich gebracht werden. Hunde der 2. Kategorie – dazu zählt der Rottweiler als Rasse und als Typ – dürfen einreisen, brauchen aber ein permis de détention der Wohnsitzgemeinde samt Eignungsschulung, Verhaltensevaluierung und Haftpflichtversicherung. Das klärt man vor der Buchung, nicht nach dem Umzug.

Fehler 6: Auf die Schulanmeldung im September setzen

Angemeldet wird bei der mairie spätestens im Juni vor dem Schuljahresbeginn, die Anmeldungen starten üblicherweise im März. Wer mit dem Umzugstermin auch die Anmeldung in den Spätsommer schiebt, verhandelt im Ausnahmefall statt im Regelfall.

Praktische Tipps für die ersten Wochen

Wohnungssuche. Die gängigen Portale sind seloger.com, pap.fr (De Particulier à Particulier) und die Immobilienrubrik von leboncoin.fr. Beginnen Sie früh: Der aktuelle Wohnungsnachweis ist Voraussetzung für die Schulanmeldung und wird auch sonst regelmäßig verlangt. Zu Mietpreisen, Kautionshöhe und den Anforderungen an ein Mieterdossier machen wir bewusst keine Angaben.

Reihenfolge einhalten. Mehrere Schritte hängen voneinander ab: ohne Wohnung kein Wohnungsnachweis, ohne Wohnungsnachweis keine Schulanmeldung; ohne Sozialversicherungsnummer keine carte Vitale; ohne quitus fiscal keine Zulassung. Wer diese Kette von hinten plant, verliert die wenigsten Tage.

Sprache. Zum staatlichen Integrationsprogramm haben Sie als EU-Bürger keinen Zugang: Der contrat d’intégration républicaine beim OFII – Staatsbürgerkunde plus 600 Stunden Sprachausbildung unterhalb von Niveau A2 – richtet sich ausdrücklich an Drittstaatsangehörige. Ein belegbares Ersatzangebot mit Rechtsanspruch haben wir nicht gefunden. Rechnen Sie also mit einem privat organisierten Kurs und fragen Sie vor Ort nach kommunalen Angeboten.

Unterlagen doppelt. Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Ausweiskopien und der ausländische Zulassungsschein werden Ihnen mehrfach abverlangt – bei der CPAM, bei der mairie und bei der Zulassung. Ein zweiter Satz Kopien spart Wege.

Quellen: service-public.gouv.fr F17048 (CIR/OFII, Vérifié le 26.06.2026); die genannten Portale wurden 08/2026 namentlich auf Erreichbarkeit geprüft. Abruf 08/2026.

Die Behörden kennen Sie jetzt – den Transport übernehmen wir. Transparentes Angebot in 24 Stunden, Direkttransport über die Landgrenze.

DJ

David Jauss

Geschäftsführer der DELTA Operations GmbH und verantwortlich für die Inhalte auf delta-umzuege.de.

Häufige Fragen zum Auslandsumzug nach Frankreich

Was ist die carte de libre circulation und wann lohnt sie sich?

Sie ist ein Begleitdokument des französischen Zolls, das die Passage persönlicher Gegenstände erleichtert: Statt für jedes Stück eine Rechnung mitzuführen, weisen Sie die Karte vor. Sie ist kostenlos, zehn Jahre gültig, erneuerbar und bei jedem Zollamt zu beantragen. Pflicht ist sie nicht – für einen einmaligen Umzug innerhalb der EU brauchen Sie sie nicht. Interessant wird sie, wenn Sie regelmäßig mit hochwertigen Gegenständen über die Grenze fahren, etwa mit Instrumenten oder Arbeitsgerät.

Wie komme ich an eine französische Sozialversicherungsnummer?

Über die Krankenversicherung, nicht über eine Meldebehörde: Eine allgemeine Personenkennziffer wie die schwedische personnummer gibt es in Frankreich nicht. Im Ausland Geborene beantragen den numéro de sécurité sociale mit dem Formular Cerfa S1106 bei der CPAM ihres Wohnorts. Als EU-Bürger legen Sie zusätzlich das Formular S1 – oder ein anderes normiertes portables Dokument – und eine Geburtsurkunde mit Abstammungsangaben vor. Die endgültige Nummer setzt eine vollständige, lesbare Personenstandsurkunde voraus, und die Prüfung kann Monate dauern.

Wie lange dauert es, bis die carte Vitale da ist?

Nach der Bestellung rund zwei Wochen, wenn Sie sie über das compte ameli anfordern, und rund drei Wochen auf dem Papierweg. Ausgestellt wird sie kostenlos. Entscheidend ist der Schritt davor: Die Karte setzt voraus, dass Sie eine Sozialversicherungsnummer haben und bei der Assurance Maladie angemeldet sind. Beantragen können Sie sie ab 15 Jahren.

Darf ich einen Rottweiler nach Frankreich mitnehmen?

Ja, aber nur unter Auflagen. Frankreich führt zwei Hundekategorien: Hunde der 1. Kategorie sind von der Einfuhr vollständig ausgeschlossen, Hunde der 2. Kategorie dürfen einreisen – und dazu zählt der Rottweiler, als Rasse wie als Typ. Erforderlich ist ein permis de détention, das der Bürgermeister der Wohngemeinde kostenlos ausstellt (in Paris die Préfecture de police). Voraussetzungen sind Mikrochip, Tollwutimpfung, eine attestation d’aptitude aus einer siebenstündigen Schulung bei einem zugelassenen Ausbilder, eine Haftpflichtversicherung und eine Verhaltensevaluierung durch einen Tierarzt zwischen acht Monaten und einem Jahr. In welche Kategorie ein konkreter Hund fällt, entscheiden französische Stellen – klären Sie das vor der Buchung mit der Wohnsitzgemeinde.

Ab wann muss ich mein Kind in Frankreich zur Schule anmelden?

Spätestens im Juni vor dem Schuljahresbeginn; die Anmeldungen starten üblicherweise im März. Zuständig ist die mairie des Wohnorts. Mitzubringen sind Identitätsdokumente – Reisepass, Geburtsurkunde oder eine eidesstattliche Erklärung – und ein aktueller Wohnungsnachweis. Die Unterrichtspflicht gilt in Frankreich für Kinder von 3 bis 16 Jahren und knüpft an den Wohnsitz in der Gemeinde an, nicht an die Staatsangehörigkeit; für 16- bis 18-Jährige schließt eine Ausbildungspflicht an.

Wann muss ich die erste französische Steuererklärung abgeben?

Im Jahr nach dem Zuzug. Erklärt werden die Einkünfte vom Zuzugsdatum bis zum 31. Dezember, zuständig ist der Service des impôts des particuliers Ihres neuen Wohnorts, und wer bisher nicht in Frankreich steuerpflichtig war, nutzt das Formular 2042. Wichtig: Die erste Erklärung ist nur auf Papier möglich, online geht es erst danach. Ein konkretes Abgabedatum nennen wir hier bewusst nicht – es wechselt jährlich und hängt vom Departement ab.

Fällt der Malus CO2 auch auf einen alten Gebrauchtwagen an?

Grundsätzlich ja, aber gemindert. Die Steuer knüpft an die erste Zulassung als Personenkraftwagen in Frankreich an, nicht an den Kauf – ein importiertes Fahrzeug löst sie also aus, auch wenn Sie es seit Jahren fahren. Für Importfahrzeuge gilt ein Abschlag, der ab dem ersten Monat nach der ursprünglichen Erstzulassung greift und ab einem Alter von 181 Monaten 100 Prozent beträgt; Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2015 sind ganz befreit. Eine Ausnahme für Übersiedlungsgut gibt es nicht – die Fiche nennt nur Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sowie Menschen mit Behinderung. Beträge nennen wir nicht: Die Staffel ändert sich jährlich, verbindlich rechnet der amtliche Simulator.

Zahle ich in Frankreich weiterhin eine Wohnsteuer?

Für die Hauptwohnung nicht mehr. Die taxe d’habitation auf die Hauptwohnung ist seit dem 1. Januar 2023 für alle abgeschafft, und zwar für Mieter wie für Eigentümer. Bestehen bleibt sie für Zweitwohnungen, für weitere möblierte Räume samt Nebengebäuden, die nicht der Hauptwohnung dienen, und für leerstehende Wohnungen. Wer also seine deutsche Wohnung behält und in Frankreich eine zweite unterhält, sollte diesen Punkt vorher rechnen.

Bekomme ich als EU-Bürger einen staatlichen Französischkurs?

Nein, jedenfalls nicht über das Integrationsprogramm des Staates. Der contrat d’intégration républicaine (CIR) mit seiner 600-stündigen Sprachausbildung beim OFII richtet sich ausdrücklich an Drittstaatsangehörige; für Staatsangehörige eines europäischen Landes gilt das Verfahren nicht. Ein belegbares staatliches Ersatzangebot für EU-Bürger haben wir nicht gefunden – deshalb steht hier auch keine Aussage über kostenlose Kurse. Erkundigen Sie sich vor Ort, was Gemeinde und Volkshochschulen anbieten.

Dieser Artikel wird regelmäßig geprüft und aktualisiert. Zuletzt aktualisiert am . Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung – für ein verbindliches Angebot nutzen Sie unsere Blitzanfrage oder Detaillierte Anfrage.

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