Kein Umzug ist uns zu klein oder zu groß
Recht & Versicherung· 7 Min. Lesezeit

Umzugsversicherung & Haftung: So ist Ihr Umzugsgut geschützt

Bei Umzügen haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) – die Grundhaftung beträgt 620 € je Kubikmeter Laderaum. Doch diese Haftung ist keine Vollkaskoversicherung: Für Schäden durch unabwendbare Ereignisse haftet der Möbelspediteur nicht. Dieser Artikel erklärt, wo die gesetzliche Haftung endet, was ein unabwendbares Ereignis ist und wann sich eine Neuwert-Transportversicherung lohnt.

DJ

David Jauss · Geschäftsführer

Veröffentlicht · Aktualisiert

Fachlich geprüft

Die gesetzliche Grundhaftung: 620 € je Kubikmeter

Bei Umzügen haften Umzugsunternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Die gesetzliche Grundhaftung beträgt 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Umzugsvertrags benötigt wird. Diese Haftung gilt für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts, soweit keine gesetzlichen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen eingreifen.

Wichtig zu wissen: Ersetzt wird im Rahmen der Grundhaftung der Zeitwert des beschädigten Guts – also der Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, nicht der Wiederbeschaffungspreis (Neuwert).

Deckungsgrenzen nach Haushaltsgröße

Weil sich die Grundhaftung am benötigten Laderaum bemisst, hängt die maximale gesetzliche Deckung direkt von der Größe Ihres Umzugs ab:

HaushaltTypisches VolumenGesetzliche Deckungsgrenze
1-Zimmer-Wohnung (1 Person)ca. 15 m³9.300 €
2-Zimmer-Wohnung (1–2 Personen)ca. 25 m³15.500 €
3-Zimmer-Wohnung (2–3 Personen)ca. 30 m³18.600 €
4-Zimmer-Wohnung (3–4 Personen)ca. 40 m³24.800 €
Einfamilienhausca. 50–65 m³31.000–40.300 €

Richtwerte (620 € je m³ Laderaum, §§ 451 ff. HGB); das tatsächliche Volumen ergibt sich aus Ihrer Umzugsgutliste. Achtung: Die Grundhaftung ersetzt den Zeitwert, nicht den Neuwert.

Wo die gesetzliche Haftung endet: unabwendbare Ereignisse

Die gesetzliche Haftung nach dem HGB ist keine Vollkaskoversicherung. Der Möbelspediteur haftet nicht, wenn der Schaden auf unabwendbare Ereignisse zurückzuführen ist, die auch bei größter Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können (§ 426 HGB i. V. m. den Haftungsvorschriften für Umzüge). Typische Beispiele:

  • Ein Verkehrsunfall, der ausschließlich durch einen flüchtigen Dritten verursacht wird (z. B. ein Fahrer mit Fahrerflucht).
  • Ein plötzlich auftretendes, nicht vorhersehbares Glatteisereignis, das trotz angepasster Fahrweise zu einem Unfall führt.
  • Ein umstürzender Baum, der auf den beladenen Umzugs-Lkw fällt.
  • Naturereignisse wie Sturm, Überschwemmung oder Erdrutsch, sofern diese für den Frachtführer unabwendbar waren.

Für genau diese Fälle haftet eine Transportversicherung – sie schließt die Lücke, die die gesetzliche Grundhaftung offenlässt. Übrigens: Umgangssprachlich wird hier oft von „höherer Gewalt" gesprochen; im Transportrecht ist „unabwendbares Ereignis" die juristisch präzise Formulierung.

Die Neuwert-Transportversicherung: Schutz ab dem ersten Euro

Für besonders wertvolle oder neuwertige Gegenstände empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zum Neuwert. Sie deckt – je nach Versicherungsbedingungen – auch Risiken ab, die über die gesetzliche Grundhaftung hinausgehen: Schäden durch unabwendbare Ereignisse und den Ersatz zum Neuwert anstelle des Zeitwerts.

Eine häufige Kundenfrage: Beginnt die Transportversicherung erst dort, wo die Grundhaftung endet? Nein – sie beginnt bei null, denn sie ist eine eigenständige Versicherung und keine Aufstockung. Ein Rechenbeispiel: Bei 30 m³ Laderaum liegt die gesetzliche Deckungsgrenze bei 18.600 €. Wer eine Transportversicherung über 40.000 € abschließt, versichert die vollen 40.000 € – nicht nur die Differenz.

Was kostet die Neuwert-Transportversicherung?

Innerhalb Deutschlands ist die Prämie standardisiert: 5,5 ‰ (Promille) des versicherten Neuwerts. Bei einem Versicherungswert von 100.000 € kostet die Versicherung also 550 €. Je nach Zielland können die Sätze abweichen – die genauen Kosten weisen wir transparent in Ihrem Angebot aus.

Versicherung bei internationalen und Überseeumzügen

Bei grenzüberschreitenden Umzügen können je nach Zielland andere gesetzliche Haftungsregelungen gelten. Innerhalb Europas – gleich ob EU oder Nicht-EU – richtet sich die Haftung nach unseren AGB. Insbesondere bei Umzügen außerhalb der EU empfehlen wir den Abschluss einer Transportversicherung zum Neuwert, um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Überseeumzüge werden grundsätzlich ohne Transportversicherung angeboten und kalkuliert. Die Versicherung wird immer optional angeboten und auf Wunsch eingedeckt – als separat ausgewiesene Position in Ihrem Angebot. Gerade bei langen Strecken und mehreren Umschlägen (Lkw, Hafen, Schiff) raten wir ausdrücklich zum Abschluss.

Haftung bei Einlagerung: Transport und Lagerung sind zweierlei

Wird Ihr Umzugsgut zwischengelagert, ist zwischen Transport und Lagerung zu unterscheiden. Während des Umzugs gilt die gesetzliche Grundhaftung des Frachtführers nach dem HGB von 620 € je Kubikmeter Laderaum – sofern keine höhere Versicherung abgeschlossen wurde. Mit Abschluss der Einlagerung endet diese Transporthaftung: Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Haftung nach dem Lagervertrag, den AGB und den gesetzlichen Vorschriften über den Lagerhalter (§§ 467 ff. HGB).

In der Praxis bedeutet das:

  • Die gesetzliche Transporthaftung von 620 € je Kubikmeter gilt nicht automatisch während der Lagerung.
  • Die Haftung während der Lagerung richtet sich nach den vereinbarten Lagerbedingungen und ist häufig der Höhe nach begrenzt.
  • Soll der Neuwert oder ein höherer Wert abgesichert sein – etwa bei hochwertigen Möbeln, Kunst, Designermöbeln oder Sammlungen –, sollte eine gesonderte Lager- bzw. Transportversicherung abgeschlossen werden, die die Einlagerungszeit ausdrücklich mit umfasst.

Mehr zu unserem Lagerangebot in Heidelberg finden Sie auf der Seite Möbellagerung.

DJ

David Jauss

Geschäftsführer der DELTA Operations GmbH und verantwortlich für die Inhalte auf delta-umzuege.de.

Häufige Fragen zur Umzugsversicherung

Was ist ein unabwendbares Ereignis?

Ein unabwendbares Ereignis ist ein Schadensereignis, das auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert werden konnte. Typische Beispiele: ein Verkehrsunfall, der ausschließlich durch einen flüchtigen Dritten verursacht wird (Fahrerflucht), plötzlich auftretendes, nicht vorhersehbares Glatteis trotz angepasster Fahrweise, ein umstürzender Baum, der auf den beladenen Lkw fällt, oder Naturereignisse wie Sturm, Überschwemmung und Erdrutsch. Für solche Schäden haftet das Umzugsunternehmen gesetzlich nicht – genau hier greift die Transportversicherung.

Deckt die gesetzliche Grundhaftung jeden Schaden ab?

Nein. Die Grundhaftung nach §§ 451 ff. HGB beträgt 620 € je Kubikmeter Laderaum und gilt für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts, soweit keine gesetzlichen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen eingreifen. Ersetzt wird dabei der Zeitwert, nicht der Neuwert. Für Schäden durch unabwendbare Ereignisse besteht keine gesetzliche Haftung.

Beginnt die Transportversicherung erst oberhalb der Grundhaftung?

Nein, sie beginnt bei null. Die Transportversicherung ist eine eigenständige Versicherung und keine Aufstockung der gesetzlichen Haftung. Ein Beispiel: Bei 30 m³ Laderaum liegt die gesetzliche Deckungsgrenze bei 18.600 €. Wer eine Transportversicherung über 40.000 € abschließt, versichert die vollen 40.000 € – nicht nur die Differenz oberhalb der Grundhaftung.

Was kostet eine Neuwert-Transportversicherung?

Innerhalb Deutschlands ist die Prämie standardisiert: 5,5 ‰ (Promille) des versicherten Neuwerts. Beispiel: Bei einem Versicherungswert von 100.000 € kostet die Versicherung 550 €. Je nach Zielland können die Sätze abweichen – die genauen Kosten weisen wir transparent in Ihrem Angebot aus.

Wie ist mein Umzugsgut bei Überseeumzügen versichert?

Überseeumzüge werden grundsätzlich ohne Transportversicherung angeboten und kalkuliert. Die Versicherung wird immer optional angeboten und auf Wunsch eingedeckt – als separat ausgewiesene Position in Ihrem Angebot, die Sie zusätzlich zahlen. Gerade bei Überseetransporten mit langen Strecken und mehreren Umschlägen empfehlen wir den Abschluss ausdrücklich.

Wie ist mein Umzugsgut bei einer Einlagerung versichert?

Mit Beginn der Einlagerung endet die gesetzliche Transporthaftung nach dem HGB. Für die Lagerung gelten die Bestimmungen des Lagervertrags sowie unsere AGB (§§ 467 ff. HGB, Lagerhalter). Soll Ihr Umzugsgut während der Lagerung zum Neuwert oder über die gesetzliche Haftung hinaus abgesichert sein, empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Transport- bzw. Lagerversicherung, die die Einlagerungszeit ausdrücklich mit umfasst.

Was ist der Unterschied zwischen höherer Gewalt und einem unabwendbaren Ereignis?

Umgangssprachlich ist der Begriff höhere Gewalt geläufig – im Transportrecht ist „unabwendbares Ereignis" die juristisch präzise Formulierung. Gemeint sind Ereignisse, die auch bei größter Sorgfalt nicht zu verhindern waren und für die der Möbelspediteur deshalb gesetzlich nicht haftet.

Dieser Artikel wird regelmäßig geprüft und aktualisiert. Zuletzt aktualisiert am . Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung – für ein verbindliches Angebot nutzen Sie unsere Blitzanfrage oder Detaillierte Anfrage.

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