Kein Umzug ist uns zu klein oder zu groß
Ihr Umzugsunternehmen für Liechtenstein

Umzug Liechtenstein – Umzugsunternehmen ab Deutschland

DELTA Umzüge organisiert Ihren Umzug nach Liechtenstein per Direkttransport – von der Verpackung über das Zolldossier für den Schweizer Zoll bis zur Möbelmontage in Vaduz, Schaan oder Balzers. Fragen Sie online an und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein transparentes Angebot.

Kundenzufriedenheit 4.8 von 5·Ermittelt aus 434 Bewertungen
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3.000
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Quelle: Eigene Unternehmensstatistik, Stand

Internationaler Umzug nach Liechtenstein: Zollvertrag mit der Schweiz statt Zollunion mit der EU

Sie planen einen Umzug nach Liechtenstein? Dann ziehen Sie in ein Land, das seit 1994 zum Binnenmarkt des Europäischen Wirtschaftsraums gehört – und trotzdem über eine echte Zollgrenze. Der EWR umfasst ausdrücklich keine Zollunion. Die hat Liechtenstein stattdessen mit der Schweiz: Seit dem Zollvertrag vom 29. März 1923 bildet das Fürstentum einen Bestandteil des schweizerischen Zollgebiets, und dort gilt die gesamte schweizerische Zollgesetzgebung. Ihr Hausrat wird deshalb beim Schweizer Zoll angemeldet, mit demselben Formular wie bei einem Umzug in die Schweiz. Bezahlt wird vor Ort in Schweizer Franken. Liechtenstein bleibt dabei ein souveräner Staat – der Zollvertrag steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Hoheitsrechte.

Umzugsunternehmen Liechtenstein mit Erfahrung in der Schweizer Zollabfertigung

Der Transport nach Liechtenstein ist eine kurze Strecke über die Straße. Anspruchsvoll sind die beiden Verfahren darum herum: die Zollabfertigung, die nur zu den Handelswaren-Zeiten der Zollstellen läuft, und die Aufenthaltsbewilligung, die den Umzugstermin überhaupt erst möglich macht. Genau diese Kette planen wir für Sie durch:

  • Transparentes Angebot innerhalb von 24 Stunden – ohne Vor-Ort-Termin
  • Direkttransport per LKW, in der Regel 1 bis 2 Tage ab Verladung
  • Vollständiges Zolldossier: Formular 18.44, Inventarliste und Nachweise
  • Anmeldung Ihres Übersiedlungsguts als Ihr Vertreter an der Einreisezollstelle
  • Termin- und Routenplanung nach dem Abfertigungsfenster, nicht nach dem Kalender
  • Zwischenlagerung in unserem Möbellager, solange die Bewilligung noch aussteht

Umzugsangebot Liechtenstein: jetzt kostenlos anfordern

Ob ein kompletter Hausstand nach Vaduz geht oder eine Zwei-Zimmer-Wohnung nach Schaan: Sie erhalten ein transparentes Angebot, in dem Transport, Verpackung und Zollabfertigung als eigene Positionen stehen – ohne Nachberechnung an der Grenze. Starten Sie jetzt Ihre Online Anfrage. Wir übernehmen jede Größe: den einfachen Privatumzug, den Mitarbeiterumzug für ein Unternehmen und die Betriebsverlagerung nach Liechtenstein. Für Firmenumzüge gilt dabei: Ihre Anfrage ist der Startpunkt für eine persönliche Beratung mit Besichtigung und Bedarfsanalyse vor Ort.

Digital heißt nicht anonym

Anfrage, Fotobesichtigung, Angebot, Beauftragung und Terminabstimmung erledigen Sie online – wann es Ihnen passt, ohne Vor-Ort-Termin und ohne Papierkram. Das spart Ihnen den halben Tag, den ein Besichtigungstermin sonst kostet, und Sie haben Ihr Angebot innerhalb von 24 Stunden schriftlich vorliegen.

Digital ist bei uns der Weg, nicht der Kontakt: Vom ersten Formular bis zur Möbelmontage nach Liechtenstein betreut Sie eine feste Person. Sie ist per Telefon und E-Mail erreichbar, kennt Ihren Vorgang und bleibt dieselbe, wenn sich ein Termin verschiebt oder am Umzugstag etwas dazwischenkommt. Sie landen also weder in einer Warteschleife noch jedes Mal bei jemand anderem.

Muss ich beim Umzug nach Liechtenstein Zoll zahlen?

In der Regel nicht – anmelden müssen Sie Ihren Hausrat aber trotzdem, und zwar beim Schweizer Zoll. Der Grund ist der Zollvertrag von 1923: Liechtenstein bildet einen Bestandteil des schweizerischen Zollgebiets, und dort findet die gesamte schweizerische Zollgesetzgebung in gleicher Weise Anwendung wie in der Schweiz. An der Grenze zwischen den beiden Ländern dürfen deshalb keine Abgaben erhoben werden – die Zollgrenze verläuft zwischen Deutschland und diesem gemeinsamen Zollgebiet. Als Übersiedlungsgut bleibt Ihr Hausrat abgabenfrei, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Liechtenstein verlegen, die Gegenstände zuvor mindestens sechs Monate persönlich genutzt haben und sie weiterhin selbst nutzen. Eingeführt werden muss das Umzugsgut im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung, also spätestens innerhalb von zwei Jahren.

Kernstück der Abfertigung ist das amtliche Formular 18.44 „Zollveranlagung von Übersiedlungsgut (Umzugsgut)" des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), gestützt auf Artikel 14 der Zollverordnung. Es wird ausgefüllt, original unterschrieben und im Doppel mit den Begleitunterlagen an der Einreisezollstelle vorgelegt. Wichtig für die Planung: Übersiedlungsgut wird nur an Werktagen abgefertigt, und zwar zu den Veranlagungszeiten für Handelswaren, die je Zollstelle verschieden sind. Was später nachkommt, melden Sie schon bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste an; fällt später ein Einfuhrhindernis weg, bleiben dafür noch drei Monate. Als Umzugsunternehmen übernehmen wir die Vorbereitung der Zollpapiere für Sie — die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.

Benötigte Unterlagen für die Zollabfertigung beim Umzug nach Liechtenstein
UnterlageErforderlichHinweis
Formular 18.44 (Antrag/Zollanmeldung für Übersiedlungsgut)PflichtAusgefüllt, original unterschrieben und im Doppel an der Einreisezollstelle vorlegen. Dasselbe Formular wie bei einem Umzug in die Schweiz – Liechtenstein gehört zum selben Zollgebiet.
Verzeichnis der einzuführenden Waren (Inventarliste)PflichtGlobale Angaben genügen, etwa „xx Kartons Bücher, xx Kartons Kleider". Waren mit Einfuhrbeschränkungen – alkoholische Getränke, Waffen – gesondert und detaillierter aufführen.
Reisepass oder Personalausweis (inkl. Passkopie)PflichtFür alle mitübersiedelnden Personen. Eine Passkopie wird zusätzlich benötigt, wenn das Umzugsunternehmen die Abfertigung als Vertreter übernimmt.
Nachweis über Erwerb oder Miete einer WohnungPflichtMiet- oder Kaufvertrag für die Wohnung beziehungsweise das Haus in Liechtenstein.
Abmeldebestätigung, Arbeitsvertrag, Anmeldebestätigung der WohnortsgemeindePflicht (EU-Bürger)Für Zuziehende aus EU- und EFTA-Staaten der zentrale Nachweis der Wohnsitzverlegung, da sie kein Aufenthaltspapier vorlegen. Die Zollstelle kann alle drei verlangen.
Schweizerisches AufenthaltspapierFallabhängigNur für Zuziehende, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen. Deutsche Staatsangehörige legen es nicht vor.
Liste der NachsendungenFallabhängigWas später nachkommt, wird bereits bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste angemeldet – spätestens innerhalb von zwei Jahren ab der Wohnsitzverlegung.
Ausländischer Zulassungsschein (Fahrzeugpapiere)FallabhängigNur wenn ein Beförderungsmittel mitgeführt wird. Das Fahrzeug ist direkt bei der Einfuhr anzumelden; abgabenfrei ist es nur nach mindestens sechs Monaten Nutzung.
Alkoholische Getränke und TabakwarenMengengrenzeAlkohol bis 25 Volumenprozent: höchstens 200 Liter; über 25 Volumenprozent: höchstens 12 Liter. Für Tabakwaren und Haushaltsvorräte gilt „übliche Art und Menge" ohne Zahlenangabe.
Kaufbelege für neuere GegenständeFallabhängigWaren, die keine sechs Monate genutzt wurden, stehen am Schluss der Inventarliste als „zu veranlagende Waren" mit Warenwert und werden regulär veranlagt.

Gut zu wissen: Auch die Einrichtung einer Zweitwohnung ist dem Übersiedlungsgut gleichgestellt – ausgenommen davon sind Fahrzeuge und Tiere. Bleiben bei der Abfertigung Zweifel, kann die Zollstelle provisorisch veranlagen, die Einfuhrabgaben sicherstellen und die fehlenden Nachweise innerhalb einer Frist nachfordern. Einfuhrbeschränkungen und -verbote gesundheits-, tierseuchen- und sicherheitspolizeilicher Art sowie Pflanzen- und Artenschutz bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Maßgeblich sind die im schweizerischen Zollgebiet geltenden Zollbestimmungen; Liechtenstein gehört seit dem Zollvertrag von 1923 dazu.

Was übernimmt die Umzugsfirma Liechtenstein neben der Zollabfertigung?

Von der ersten Kiste bis zur Zollfreigabe an der Grenze – Sie buchen einen Ansprechpartner, nicht sechs Dienstleister.

Direkttransport per LKW

Liechtenstein liegt an der Straße. Ihr Hausrat fährt ohne Umschlag von der alten in die neue Wohnung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tage ab Verladung.

Zolldossier für den Schweizer Zoll

Liechtenstein gehört zum schweizerischen Zollgebiet. Wir bereiten das amtliche Formular 18.44 samt Inventarliste vor und melden Ihr Übersiedlungsgut an der Einreisezollstelle an.

Verpackung und Möbelmontage

Wir verpacken Ihr Mobiliar transportsicher, demontieren vor der Abfahrt und montieren am Zielort wieder – vom Kleiderschrank bis zur Einbauküche.

Umzugsmaterial und Spezialverpackung

Kartons, Kleiderboxen und Spezialverpackungen für Bilder, Glas und Elektronik stellen wir bereit, damit empfindliche Stücke die Fahrt unbeschadet überstehen.

Fahrzeug im selben Auftrag

Ihr Auto zählt zum Übersiedlungsgut, wenn Sie es mindestens sechs Monate genutzt haben. Wir planen die Abfertigung so, dass Fahrzeug, Papiere und Zollstelle zusammenkommen.

Möbellagerung

Passen Übergabe und Einzug nicht zusammen – etwa weil die Bewilligung noch aussteht –, lagern wir Ihr Umzugsgut in unserem Möbellager in Heidelberg zwischen.

Transportversicherung

Ihr Umzugsgut ist nach §§ 451 ff. HGB versichert. Für Wertvolles empfehlen wir zusätzlich eine Neuwert-Transportversicherung.

Digitale Abwicklung

Anfrage, Angebot, Beauftragung und Terminabstimmung laufen online – ohne Vor-Ort-Termin, auf Wunsch mit einer Fotobesichtigung Ihrer Einrichtung.

Dazu kommt, was ein Umzug drumherum braucht: Sperrmüll und Altgeräte gehen über unsere fachgerechte Entsorgung, und wie wir Touren und Verpackung ressourcenschonend planen, steht unter Umweltschutz.

Umzugskosten Liechtenstein: Was kostet Ihr Umzug?

Ein Wohnungsumzug nach Liechtenstein startet ab 1.200 € für 1 bis 2 Zimmer. Den größten Hebel hat Ihr Volumen, dazu kommen Stockwerk, Aufzug und Halteverbot an beiden Adressen, der gewünschte Verpackungsumfang und die Frage, ob wir am Zielort auch auspacken und montieren sollen. Die Zollabfertigung ist eine eigene Position im Angebot und keine Überraschung an der Grenze.

Kostenfaktoren

  • Umzugsvolumen in m³ oder Zimmeranzahl
  • Entfernung zum Zielort im Rheintal
  • Etage und Aufzugverfügbarkeit, Halteverbotszone
  • Zusatzleistungen: Packen, Demontage, Montage
  • Zollabfertigung und Zolldossier
  • Zwischenlagerung, solange die Bewilligung aussteht

Preisbeispiele

Preisbeispiele für einen Umzug nach Liechtenstein nach Wohnungsgröße, jeweils als ab-Preis
WohnungsgrößePreis ab
1 bis 2 Zimmerab 1.200 €
3 bis 4 Zimmerab 2.500 €
Haus / 5+ Zimmerab 3.900 €

Richtwerte für den Direkttransport ab dem Rhein-Neckar-Raum. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie über unser Online-Formular.

Wie sich Umzugskosten grundsätzlich zusammensetzen und woran Sie ein seriöses Angebot erkennen, erklärt unser Artikel Umzugskosten: Was kostet ein Umzug?.

Währung in Liechtenstein: der Schweizer Franken

Liechtenstein gehört nicht zur Währungsunion. Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken, rechtlich abgesichert durch den Währungsvertrag mit der Schweiz von 1980; schon der Zollvertrag bestimmt, dass Abgaben in schweizerischer Währung zu entrichten sind. Praktisch merken Sie das an jeder Behördenrechnung: Die Gebühren der Landesverwaltung sind durchgehend in CHF ausgewiesen – die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung mit CHF 1'060, die Teilnahme an der Auslosung mit CHF 100 beziehungsweise CHF 500.

Für Ihre Planung heißt das: Miete, Kaution, Krankenkassenprämie und Fahrzeugsteuer fallen in Franken an, Ihr Einkommen möglicherweise ebenfalls. Rechnen Sie den Wechselkurs in Ihr Budget ein, und klären Sie mit Ihrer Bank, wie Sie die ersten Zahlungen vor Ort leisten, bevor ein Konto in Liechtenstein eröffnet ist.

Die Aufenthaltsbewilligung ist kontingentiert, ein Teil wird jährlich verlost

Das ist der Punkt, an dem sich ein Umzug nach Liechtenstein von jedem anderen in Europa unterscheidet – und an dem diese Seite nichts beschönigen soll. Ein deutscher Staatsangehöriger hat in Liechtenstein keinen voraussetzungslosen Anspruch auf Wohnsitznahme. Für das Land gilt eine besondere Personenverkehrslösung nach den Anhängen V und VIII des EWR-Abkommens, und das Personenfreizügigkeitsgesetz erlaubt der Regierung ausdrücklich, Höchstzahlen für Bewilligungen festzulegen. Ohne erteilte Bewilligung ist der Zuzug rechtlich nicht möglich – und der Umzugstermin lässt sich nicht planen, bevor sie vorliegt.

Die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen wird ausgelost. Verlost werden jährlich 28 Bewilligungen für erwerbstätige und 8 für nichterwerbstätige EWR-Bürger, in zwei Durchgängen im Frühling und im Herbst. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Vorauslosung, dann eine Schlussauslosung, für die Teilnahme CHF 100 beziehungsweise CHF 500. Über beide Ziehungen wird ein Protokoll erstellt, das der anwesende Landrichter und der Leiter des Ausländer- und Passamts unterzeichnen. Bewerben können sich nur EWR-Staatsangehörige ohne bestehende Berechtigung zum dauernden Aufenthalt, mit vollständigen Formularen, fristgerecht eingezahlter Gebühr und ohne Mehrfachbewerbung; schweizerische und britische Staatsangehörige sind ausgenommen, für sie gelten eigene Regelungen. Wer gewinnt, hat sechs Monate ab der Benachrichtigung Zeit, das Recht wahrzunehmen – danach erlischt es, und übertragbar ist es nicht.

Auch der ordentliche Weg über das Ausländer- und Passamt hat einen harten Filter. Eine Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit wird nur erteilt, wenn Sie einen mehr als einjährigen oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit angemessenem Beschäftigungsgrad vorweisen können und wenn eine Grenzgängertätigkeit nicht zumutbar ist. Im Klartext: Wer im unmittelbaren Grenzraum wohnen bleiben und pendeln könnte, bekommt sie nicht. Über vollständige Gesuche von EWR- und CH-Staatsangehörigen entscheidet die Regierung in der Regel innerhalb von vier Wochen; bei positivem Entscheid werden CHF 1'060 fällig, bei negativem CHF 80. Für Nichterwerbstätige gelten andere Voraussetzungen: ausreichende finanzielle Mittel, sodass keine Sozialhilfe nötig wird, und ein umfassender Krankenversicherungsschutz für sämtliche Risiken in Liechtenstein – der Mittelnachweis kann nach zwei Jahren überprüft werden. Und noch eine Einschränkung, die man kennen sollte: Eine Erwerbstätigkeit in einem anderen EWR-Staat oder in der Schweiz dürfen Zuziehende erst nach drei Jahren Erwerbstätigkeit und ununterbrochenem Aufenthalt in Liechtenstein aufnehmen.

Die Bewerbungsfenster stehen in der Personenfreizügigkeitsverordnung: bei einer Auslosung pro Jahr der 1. bis 31. Januar, bei zwei Auslosungen der 1. bis 28. Februar und der 1. bis 31. August. Wie viele Auslosungen und welche Quoten in einem Kalenderjahr gelten, legt die Regierung fest. Einen dritten Weg gibt es außerdem: Wird eine Stelle durch Abmeldung ins Ausland, Pensionierung oder Tod des bisherigen Inhabers frei, kann für ihre Besetzung eine Bewilligung erteilt werden – das Gesuch muss binnen sechs Monaten eingereicht sein.

Daraus folgt eine praktische Empfehlung, die wir lieber vorher aussprechen als hinterher: Prüfen Sie parallel die Alternative. Viele, die in Liechtenstein arbeiten, wohnen im nahen Vorarlberg oder im St. Galler Rheintal und pendeln als Grenzgänger – Feldkirch, Buchs und Sargans liegen wenige Kilometer entfernt. Für diesen Weg brauchen Sie keine liechtensteinische Aufenthaltsbewilligung, und der Umzugstermin hängt an nichts als am Mietvertrag. Wir organisieren beide Varianten: den Umzug nach Österreich und den Umzug in die Schweiz.

Umzugstermin unverbindlich abstimmen

Wo liegen unsere Zielorte in Liechtenstein?

Ein Land, elf Gemeinden, eine Tour

Liechtenstein besteht aus elf Gemeinden auf rund 160 Quadratkilometern – weniger Fläche, als mancher deutsche Landkreis für eine einzige Kreisstadt aufbringt. Wir fahren das Land deshalb als Ganzes an und unterscheiden nicht nach Zielort: Vaduz als Hauptort und Sitz der Landesverwaltung, dazu Schaan, Triesen, Balzers, Eschen, Mauren, Triesenberg, Ruggell, Gamprin, Schellenberg und Planken. Zwischen der nördlichsten und der südlichsten Gemeinde liegt gut eine halbe Stunde Fahrt.

Geografisch liegt fast alles davon im Rheintal, dem flachen Talboden am linken Ufer, während Triesenberg und Planken an den Hang darüber steigen – für die Anfahrt heißt das enge Zufahrten und Steigungen, die wir bei der Fahrzeugwahl berücksichtigen. Jenseits des Rheins beginnt unmittelbar die Schweiz: Buchs und Sargans liegen in Sicht- und Pendeldistanz, im Norden schließt Feldkirch in Österreich an. Diese Nachbarschaft ist mehr als Landschaft – sie ist für viele die praktische Alternative zum kontingentierten Zuzug.

Beide Nachbarn bedienen wir mit eigenen Seiten: den Umzug in die Schweiz – zollrechtlich derselbe Vorgang wie hier – und den Umzug nach Österreich, der als EU-Ziel ganz ohne Zollabfertigung auskommt.

Ablauf in sieben Schritten: von der Anfrage bis zur Möbelmontage

Bis auf den Umzugstag selbst erledigen Sie alles online – zwei Schritte hängen allerdings an Behörden.

  1. 01

    Online anfragen

    Sie füllen unser Formular mit Start- und Zieladresse, ungefährem Volumen und Wunschtermin aus.

  2. 02

    Fotobesichtigung

    Optional laden Sie Fotos oder ein Video Ihrer Einrichtung hoch oder füllen die Umzugsgutliste aus. Daraus ermitteln wir das Transportvolumen – ohne Termin bei Ihnen zu Hause.

  3. 03

    Transparentes Angebot in 24 Stunden

    Sie erhalten ein Angebot, in dem Transport, Verpackung, Zollabfertigung und Zusatzleistungen als eigene Positionen stehen.

  4. 04

    Umzugstermin auf die Bewilligung abstimmen

    Der Termin steht erst, wenn Ihre Aufenthaltsbewilligung vorliegt. Bis dahin halten wir das Zeitfenster offen und lagern auf Wunsch zwischen.

  5. 05

    Zolldossier vorbereiten

    Wir stellen Formular 18.44 im Doppel, die Inventarliste und die Nachweise der Wohnsitzverlegung zusammen.

  6. 06

    Verladen und Grenzübertritt am Werktag

    Wir demontieren, verpacken und verladen in Deutschland. Der Grenzübertritt liegt bewusst an einem Werktag: Übersiedlungsgut wird nur zu den Handelswaren-Zeiten abgefertigt.

  7. 07

    Zustellung und Möbelmontage in Liechtenstein

    Wir liefern an Ihre neue Adresse, montieren die Möbel und nehmen das Verpackungsmaterial wieder mit.

Drei Transportvarianten für Ihren Hausrat

Liechtenstein erreichen wir über die Straße – welche Variante passt, entscheiden Ihr Terminplan und die Frage, ob das Auto mitkommt.

Exklusivtransport

Ihr Hausstand fährt allein im LKW, direkt von Tür zu Tür. Kein Umschlag, kein Warten – in der Regel 1 bis 2 Tage ab Verladung.

Der Regelweg nach Liechtenstein

Transport mit Zwischenlagerung

Zieht sich das Bewilligungsverfahren oder wird die alte Wohnung früher frei, holen wir ab, lagern in Heidelberg zwischen und liefern, sobald der Zuzug feststeht.

Wenn die Termine klemmen

Fahrzeug im selben Auftrag

Ihr Auto nehmen wir in dieselbe Planung: erst die Abfertigung beim Schweizer Zoll, danach die Zulassung beim Amt für Strassenverkehr. Die Reihenfolge lässt sich nicht tauschen.

Wenn das Auto mitkommt

Nach dem Zuzug: Einwohnerkontrolle, Ausländer- und Passamt, Krankenkasse

Die Reihenfolge zählt: erst die Gemeinde, dann das Amt – und erst danach laufen Krankenkasse, AHV und Fahrzeug.

1

Anmeldung binnen 8 Tagen, persönlich und bei zwei Stellen

Wer eine Zusicherung oder ein Visum für eine Bewilligung mit Wohnrecht besitzt, meldet sich binnen acht Tagen ab der Einreise persönlich an – zuerst bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde, anschließend beim Ausländer- und Passamt. Die Reihenfolge ist vorgegeben. Wichtig: Die Frist läuft nicht einfach nach der Ankunft an, sie setzt die bereits erteilte Bewilligung voraus. Auch ein späterer Umzug innerhalb des Landes oder eine Adressänderung in derselben Gemeinde ist binnen acht Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

2

Abmeldung in Deutschland: zwei Wochen

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, meldet sich nach § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der deutschen Meldebehörde ab. Die Abmeldebestätigung brauchen Sie anschließend als Nachweis der Wohnsitzverlegung gegenüber dem Zoll.

3

Krankenversicherung: obligatorisch, drei Monate, freie Kassenwahl

Die Krankenversicherung in Liechtenstein ist obligatorisch. Der Pflicht unterstehen alle Personen mit Wohnsitz im Land und alle, die dort erwerbstätig sind; versichert wird jede Person individuell. Die Pflicht beginnt mit der Wohnsitznahme oder mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit, und innerhalb von drei Monaten danach melden Sie sich bei einer anerkannten Krankenkasse an. Die Wahl der Kasse ist frei. Versäumen Sie die Frist, weist das Amt für Gesundheit Sie einer Kasse zu – das ist kein Bußgeld, sondern soll den Versicherungsschutz sicherstellen. Neben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gibt es die obligatorische Krankengeldversicherung, die Ihr Arbeitgeber ab Beginn des Arbeitsverhältnisses abschließt.

4

AHV: beitragspflichtig ist auch, wer nicht erwerbstätig ist

Beitragspflichtig bei der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK in Vaduz sind sowohl Personen, die im Land erwerbstätig sind, als auch Nichterwerbstätige mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein. Wer als Rentnerin oder Rentner zuzieht, wird also ebenfalls beitragspflichtig. Die Versichertennummer ist anonym, hat zwischen 4 und 12 Stellen und bleibt lebenslang gleich; in der Regel entsteht sie automatisch aus der Beschäftigtenmeldung Ihres Arbeitgebers.

5

Auto: erst der Schweizer Zoll, dann das Amt für Strassenverkehr

Diese Reihenfolge lässt sich nicht tauschen. Das Amt für Strassenverkehr in Vaduz verlangt für die Zulassung im Original den Prüfungsbericht vom Zoll (Form. 13.20 A) mit Zollstempel und den Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) – beide stellt der Schweizer Zoll aus. Dazu kommen Versicherungsnachweis, EG-Übereinstimmungsbescheinigung und bei bereits zugelassenen Fahrzeugen ein amtlicher Nachweis der ersten Inverkehrsetzung. Angemeldet wird das Fahrzeug direkt bei der Einfuhr. Haben Sie es noch keine sechs Monate genutzt, zählt es nicht zum Übersiedlungsgut und kann mit einer Zollbewilligung (Formular 15.30) höchstens zwei Jahre unverzollt gefahren werden.

6

CO₂-Sanktionen und Motorfahrzeugsteuer

Für Personen- und Lieferwagen gelten seit dem 1. Januar 2024 CO₂-Sanktionen. Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge, die mehr als zwölf Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen waren, sowie Fahrzeuge mit mehr als sechs Monaten Zulassung und über 5.000 Kilometern auf dem Zähler – Letzteres mit Fotonachweis. Die laufende Motorfahrzeugsteuer bemisst sich nach dem Gesetz vom 14. September 1994 in der Regel am Gesamtgewicht des Fahrzeugs, also Leergewicht plus maximale Zuladung; Motorräder und Kleinmotorräder werden nach Hubraum besteuert.

7

Hund: Meldung bei der Gemeinde, Haftpflicht und Hundesteuer

Jeder Hund im Alter von mehr als drei Monaten ist der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde zu melden; vorzulegen sind dabei der Hundeausweis und der Nachweis der Haftpflichtversicherung. Adressänderungen, Erwerb, Veräußerung, Tod oder Verlust melden Sie innerhalb von zehn Tagen – der Gemeinde und dem Betreiber der Datenbank. Für jeden Hund über drei Monate ist außerdem eine Hundesteuer zu entrichten. Die Kennzeichnung selbst richtet sich im Übrigen nach der schweizerischen Tierseuchengesetzgebung – dieselbe Verzahnung wie beim Zoll.

8

Heimtiere einreisen lassen: Chip, Ausweis, Tollwutimpfung

Zuständig ist das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, das für die Einzelheiten auf das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verweist. Im Regelfall genügt ein Heimtierausweis mit eindeutiger Identifizierung des Tieres und eingetragener Tollwut-Schutzimpfung; im Bedarfsfall kommen weitere Befunde und Atteste hinzu. Geimpft wird frühestens mit zwölf Wochen, die Erstimpfung wird nach 21 Tagen gültig, und bis zu fünf Tiere je Person reisen ohne Zusatznachweis mit.

9

Steuern: ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht

Zwischen Liechtenstein und Deutschland gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, unterzeichnet am 17. November 2011, in Kraft seit dem 19. Dezember 2012 und anwendbar seit dem 1. Januar 2013. Mehr sagt diese Seite dazu bewusst nicht: Wie sich Ihr Zuzug steuerlich auswirkt, hängt vom Einzelfall ab und gehört vor den Umzug in eine steuerliche Beratung.

Lohnt sich ein Exklusivtransport auch für wenige Kubikmeter?

Ja – und wir bieten für kleine Umzüge nach Liechtenstein auch nichts anderes an. Sie ziehen für eine befristete Stelle nach Vaduz oder nehmen nur einen Teil Ihrer Einrichtung mit? Dann setzen wir ein kleineres Fahrzeug ein, halten aber am Exklusivtransport fest: Ihre Sachen fahren allein, ohne Umschlag und mit festem Liefertag. Für das Zolldossier macht die Menge ohnehin keinen Unterschied – Formular 18.44 und Inventarliste brauchen Sie auch für zwölf Kartons.

Kleinen Umzug anfragen

Häufige Fragen zum Umzug nach Liechtenstein

Was kostet ein Umzug nach Liechtenstein?

Ein Wohnungsumzug nach Liechtenstein startet ab 1.200 € für 1 bis 2 Zimmer, ab 2.500 € für 3 bis 4 Zimmer und ab 3.900 € für ein Haus. Den größten Einfluss hat Ihr Volumen, dazu kommen Entfernung, Stockwerk und Halteverbot an beiden Adressen sowie der gewünschte Verpackungsumfang. Die Zollabfertigung weisen wir als eigene Position aus. Über unser Online-Formular erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein transparentes Angebot. Wie sich Umzugskosten zusammensetzen

Wie lange dauert ein Umzug nach Liechtenstein?

In der Regel 1 bis 2 Tage ab Verladung. Ihr Hausstand fährt im Exklusivtransport ohne Umschlag direkt an die neue Adresse. Einen Werktag sollten Sie zusätzlich für die Zollabfertigung einplanen: Übersiedlungsgut wird nur an Werktagen abgefertigt, und zwar zu den Veranlagungszeiten für Handelswaren – die je Zollstelle verschieden sind.

Muss ich mein Umzugsgut anmelden, wenn ich nach Liechtenstein ziehe?

Ja – und zwar beim Schweizer Zoll. Liechtenstein ist EWR-Mitglied, aber der EWR umfasst ausdrücklich keine Zollunion; die hat Liechtenstein seit dem Zollvertrag von 1923 mit der Schweiz. Das Land bildet seither einen Bestandteil des schweizerischen Zollgebiets, und dort gilt die gesamte schweizerische Zollgesetzgebung. Ihr Hausrat wird deshalb mit dem Formular 18.44 als Übersiedlungsgut angemeldet. Abgaben fallen dabei in der Regel nicht an: Übersiedlungsgut von Zuziehenden ist zollfrei, wenn Sie den Wohnsitz verlegen, die Sachen mindestens sechs Monate genutzt haben und weiter selbst nutzen.

Brauche ich für den Umzug nach Liechtenstein eine Aufenthaltsbewilligung?

Ja, und das ist die wichtigste Vorfrage überhaupt. Ein deutscher Staatsangehöriger hat in Liechtenstein keinen voraussetzungslosen Anspruch auf Wohnsitznahme: Für das Land gilt eine besondere Personenverkehrslösung, und die Regierung darf Höchstzahlen für Bewilligungen festlegen. Ohne Bewilligung ist der Zuzug rechtlich nicht möglich, und der Umzugstermin lässt sich erst planen, wenn sie vorliegt. Für Erwerbstätige kommt eine weitere Hürde dazu: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn eine Grenzgängertätigkeit nicht zumutbar ist – wer im Grenzraum wohnen bleiben und pendeln könnte, bekommt sie nicht.

Wie läuft die Auslosung der Aufenthaltsbewilligungen ab?

Die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen wird ausgelost. Verlost werden jährlich 28 Bewilligungen für erwerbstätige und 8 für nichterwerbstätige EWR-Bürger, in zwei Durchgängen im Frühling und im Herbst. Das Verfahren ist zweistufig – Vor- und Schlussauslosung –, kostet CHF 100 für die Teilnahme an der Vor- und CHF 500 an der Schlussauslosung und wird protokolliert, unterzeichnet vom anwesenden Landrichter und vom Leiter des Ausländer- und Passamts. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig, und wer gewinnt, muss das Recht innerhalb von sechs Monaten ab Benachrichtigung wahrnehmen, sonst erlischt es.

Wie viel Alkohol und Tabak darf im Übersiedlungsgut sein?

Für alkoholische Getränke gelten feste Mengen: höchstens 200 Liter mit einem Alkoholgehalt bis 25 Volumenprozent und höchstens 12 Liter darüber. Für Tabakwaren nennt dieselbe Vorschrift keine Zahl – dort heißt es nur „übliche Art und Menge", wie auch bei Haushaltsvorräten. Beides sind Regeln für Übersiedlungsgut und nicht die Freimengen des Reiseverkehrs, die pro Person und Tag gelten. Alkohol und Waffen führen Sie auf der Inventarliste gesondert und detaillierter auf als den übrigen Hausrat.

Kann ich mein Auto mit nach Liechtenstein nehmen?

Ja, aber die Reihenfolge entscheidet. Zuerst läuft die Abfertigung beim Schweizer Zoll, denn das Amt für Strassenverkehr in Vaduz verlangt für die Zulassung den Prüfungsbericht Form. 13.20 A mit Zollstempel und den Einfuhr-Zollausweis Form. 11.08 im Original. Wer erst zum Amt und dann zum Zoll geht, steht ohne Zulassung da. Das Fahrzeug ist direkt bei der Einfuhr anzumelden; als Übersiedlungsgut gilt es, wenn Sie es mindestens sechs Monate genutzt haben. Andernfalls kann es mit einer Zollbewilligung höchstens zwei Jahre unverzollt gefahren werden.

Darf ich meinen Rottweiler oder Dobermann mit nach Liechtenstein bringen?

Das müssen Sie vorab klären. Liechtenstein führt eine Liste potentiell gefährlicher Hunde mit 13 Rassen, und darauf stehen auch Dobermann und Rottweiler – dazu unter anderem American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Mastiff, Mastino Napoletano, Presa Canario, Staffordshire-Bullterrier und Tosa sowie Kreuzungen und äußerlich ähnliche Hunde. Wer einen solchen Hund halten will, braucht vor dessen Anschaffung eine Bewilligung des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen; Voraussetzung sind unter anderem eine bestandene Sachkundeprüfung und ein Herkunftsnachweis. Wie die Behörde einen bereits vorhandenen Hund beim Zuzug behandelt, ist nicht ausdrücklich geregelt – klären Sie die Halterbewilligung deshalb vor dem Umzug direkt mit dem Amt. Außerhalb umzäunter privater Grundstücke gelten für diese Hunde Leinen- und Maulkorbpflicht, und zwar ab dem vollendeten neunten Lebensmonat.

Welche Krankenversicherung brauche ich in Liechtenstein?

Eine liechtensteinische. Die Krankenversicherung ist obligatorisch für alle, die im Land wohnen oder dort erwerbstätig sind, und jede Person wird individuell versichert. Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht melden Sie sich bei einer anerkannten Kasse an; die Wahl ist frei. Erfolgt keine Anmeldung, weist das Amt für Gesundheit Sie einer Kasse zu, um den Versicherungsschutz sicherzustellen. Gegenüber EU- und EWR-Staaten wendet Liechtenstein die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 an, gegenüber der Schweiz das EFTA-Abkommen. Klären Sie vor der Abmeldung mit Ihrer deutschen Kasse, wie sie den Wechsel handhabt. Versicherungsfragen rund um den Umzug

In welche Orte in Liechtenstein ziehen Sie um?

In alle elf Gemeinden. Am häufigsten gehen unsere Transporte nach Vaduz, Schaan, Triesen und Balzers; ebenso fahren wir nach Eschen, Mauren, Triesenberg, Ruggell, Gamprin, Schellenberg und Planken. Eigene Zielseiten gibt es für keinen dieser Orte – das Land ist mit rund 160 Quadratkilometern kleiner als viele deutsche Landkreise, und wir bedienen es als Ganzes. Nennen Sie uns einfach die Zieladresse.

Übernehmen Sie auch Mitarbeiterumzüge und Betriebsverlagerungen nach Liechtenstein?

Ja, beides. Versetzt ein Unternehmen einzelne Beschäftigte, wickeln wir den Mitarbeiterumzug als Firmenleistung ab und stimmen uns direkt mit der Personalabteilung ab. Für Firmenumzüge und Betriebsverlagerungen gilt allerdings ein anderer Weg als für Privatumzüge: Ihre Anfrage ist der Startpunkt für ein persönliches Gespräch, danach folgen Besichtigung und Bedarfsanalyse vor Ort, bevor wir ein Angebot erstellen. Der Grund sind IT-Technik, Aktenbestände und die Frage, wie kurz der Betrieb stillstehen darf – das lässt sich über ein Formular nicht erfassen.

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